Garantie Elektrofahrzeuge

1. Garantie und Gewährleistung

In den ersten 24 Monaten übernimmt die Karabag GmbH für die von ihr umgerüsteten Fahrzeugteile die Gewährleistung. Ab dem 25.Monat fallen die von Karabag GmbH umgerüsteten Fahrzeugteile unter den Umfang der Garantiezusage der Europ Assistance AG, sofern diese Garantie mit einer über 24 Monate hinausreichenden Laufzeit vereinbart wurde.

Im Übrigen werden alle Ansprüche und Rechte wegen Sachmängeln hiermit ausgeschlossen. Von diesem Ausschluss ausgenommen ist die Haftung bei Vorsatz und Arglist. Vom Ausschluss der Rechte wegen eines Mangels der Sache sind weiterhin die Ansprüche auf Schadenersatz bei Verletzung von Leben, Körper, Gesundheit oder bei grobem Verschulden ausgenommen.

Die bestellten Fahrzeuge werden mit europaweit gültigen CoC-Papieren (Certificate of Conformity) ausgeliefert, die eine direkte Zulassung bei deutschen Zulassungsbehörden ermöglichen. Sollte dies nicht der Fall sein, so trägt die Karabag GmbH die entstehenden Mehrkosten für eine notwendige Einzelabnahme mittels einer TÜV-Prüfung der bestellten Fahrzeuge.

Eine Garantiezusage der Fiat SPA Italien oder der Fiat AG Deutschland besteht nicht. Die aus den Garantiezusagen folgenden Verpflichtungen übernimmt die Verkäuferin als eigene Verpflichtungen.