Garantie Elektrofahrzeuge

1. Garantie und Gewährleistung

Die Gewährleistungsrechte des Käufers gegen die Verkäuferin wegen Sachmängeln sind beschränkt auf die Ansprüche und die Rechte, die der Verkäuferin aus den Garantiezusagen des Herstellers MICRO Vett SPA und Europ Assistance Versicherungs-AG zustehen.

Eine Garantiezusage der Fiat SPA Italien oder der Fiat AG Deutschland besteht nicht. Die aus den Garantiezusagen folgenden Verpflichtungen übernimmt die Verkäuferin als eigene Verpflichtungen.

Die Garantieleistung der MICRO-Vett SPA besteht hiernach für den Zeitraum von 24 Monaten ab Fahrzeugauslieferung in der Lieferung der unter Garantie gestellten Ersatzteile sowie einer darauf bezogenen Teilegarantie von 180 Tagen. Hinsichtlich der am Fahrzeug von MICRO-Vett SPA nicht modifizierten Teile gilt der Garantieumfang gemäß der Garantiebedingungen der Europ Assistance Versicherungs-AG.

Im Übrigen werden alle Ansprüche und Rechte wegen Sachmängeln hiermit ausgeschlossen. Von diesem Ausschluss ausgenommen ist die Haftung bei Vorsatz und Arglist. Vom Ausschluss der Rechte wegen eines Mangels der Sache sind weiterhin die Ansprüche auf Schadenersatz bei Verletzung von Leben, Körper, Gesundheit oder bei grobem Verschulden ausgenommen.

Die bestellten Fahrzeuge werden mit europaweit gültigen CoC-Papieren (Certificate of Conformity) ausgeliefert, die eine direkte Zulassung bei deutschen Zulassungsbehörden ermöglichen. Sollte dies nicht der Fall sein, so trägt die Karabag GmbH die entstehenden Mehrkosten für eine notwendige Einzelabnahme mittels einer TÜV-Prüfung der bestellten Fahrzeuge.